auslernen,
V.
1.
›(eine Lehre, Ausbildung) abschließen, zu Ende lernen; etw. vollständig ergründen, erlernen‹.
Bedeutungsverwandte:
ausstudieren
,
erlernen
 2; 3; vgl.
ausgründen
 1,
1
ausleren
 2.
Wortbildungen:
auslernung.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 453, 12
(
hess.
,
1590
):
wan derselbig meisters sohn seiner drey jar außgelernt habe.
Luther. Hl. Schrifft.
Sir. 24, 38
(
Wittenb.
1545
):
Er ist nie gewest / der es ausgelernet hette / vnd wird nimermehr werden / der es ausgründen möchte.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
163, 10
(
Nürnb.
1548
):
Deñ es ist kein kũst / ob sie wol reych scheinet / die doch nim̃er mehr kein mensch gnugsam wird koͤnnen außlernen.
Eschenloher. Medicus
78, 6
(
Augsb.
1678
):
ein junger Weber [...] nachdem er sein Handwerck ausgelehrnet.
Chron. Augsb.
8, 178,
Anm. 1;
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
35, 35
;
Voc. Teut.-Lat.
c ijv
;
Maaler
43v
;
Dietz, Wb. Luther
1, 175
;
Rwb
1, 1057
.
2.
›zu Ende lehren, eine Belehrung beenden‹.

Belegblock:

Goldammer, Paracelsus.
6, 136, 13
(
1530
):
gotlich lernen braucht taglich bitten, – nit daß got auslern und, was er eim geb, daß weiter ohn beten bleibt.