auslernen,
V.
1.
›(eine Lehre, Ausbildung) abschließen, zu Ende lernen; etw. vollständig ergründen, erlernen‹.Bedeutungsverwandte:
ausstudieren
erlernen
ausgründen
1
ausleren
Wortbildungen:
auslernung.
Belegblock:
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 453, 12
(hess.
, 1590
): wan derselbig meisters sohn seiner drey jar außgelernt habe.
Luther. Hl. Schrifft.
Sir. 24, 38
(Wittenb.
1545
): Er ist nie gewest / der es ausgelernet hette / vnd wird nimermehr werden / der es ausgründen möchte.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
163, 10
(Nürnb.
1548
): Deñ es ist kein kũst / ob sie wol reych scheinet / die doch nim̃er mehr kein mensch gnugsam wird koͤnnen außlernen.
Eschenloher. Medicus
78, 6
(Augsb.
1678
): ein junger Weber [...] nachdem er sein Handwerck ausgelehrnet.
Chron. Augsb.
8, 178,
Anm. 1; Wutzel, Rechtsqu. Eferding
35, 35
; Voc. Teut.-Lat.
c ijv
; Maaler
43v
; Dietz, Wb. Luther
1, 175
; Rwb
1, 1057
.2.
›zu Ende lehren, eine Belehrung beenden‹.Belegblock:
Goldammer, Paracelsus.
6, 136, 13
(1530
): gotlich lernen braucht taglich bitten, – nit daß got auslern und, was er eim geb, daß weiter ohn beten bleibt.