aufschieben,
V., unr. abl.
1.
›etw. zusammenschieben, aufhäufen; (Wasser) stauen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. aufschaufeln
Belegblock:
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
106, 13
(m/soobd.
, 16. Jh.
): So ain perkgenoß schütt aufschueb und ain andern perggenossen zu schaden schüttet.
Patocka, Salzwesen.
1987, 120
(um 1582
/5
): das siess einfahlend wasser [...] am nidristen ohrt aufschieben, vnd zuruckhtreiben.
Preuss. Wb. (Z)
1, 254
(a. 1406
).2.
›etw. nach oben schieben‹.Belegblock:
Ziesemer, Gr. Ämterb.
514, 23
(preuß.
, 1452
): an der selben sylbern kethen uffgeschoben gulden rinke 86.
3.
›jm. etw. zuschieben, aufladen‹.Bedeutungsverwandte:
auflegen
aufwenden
zumessen
zuschreiben
aufladen
Syntagmen:
jm. den eid a.
Belegblock:
Ulner
47
(Frankf.
1577
): Aufflegen. Zumessen / schuld geben / auffscheiben
[= aufschieben?]
/ auffwenden / zuschreiben. Rwb
1, 935
(a. 1553
).4.
›etw. aufschieben, zeitlich zurückstellen; etw. (einen Rechtsfall) an eine höhere Instanz verweisen‹.Bedeutungsverwandte:
aufhalten
aufschlagen
aufziehen
einhalten
innehalten
erstrecken
prorogieren
verhalten
verlängern
verrücken
verziehen
zurükziehen
in die harre ziehen
ableinen
anstellen
aufschmötzen
aufschürzen
aufstössig machen
aufstössig
auftägeln
auftrölen
Syntagmen:
die hochzeit / klage / sache / victorie, das gericht / recht / urteil a.
Wortbildungen:
aufschiebung.
Belegblock:
Schwartzenbach
C iijr
(Frankf.
1564
): Auffschieben. [...]. Ein auffschub nemmen / sich was eim zu thun seyn wil / mitler weil haben zu bedencken.
Weise. Jugend-Lust
127, 9
(Leipzig
1684
): darbey unsere Victorie auf etliche Monat aufschoben wuͤrde.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
175, 13
(Nürnb.
1548
): das mans nit auffschiebe / vnd dencke: Ey ich hab noch zeyt gnug.
Völker, Antichrist
1309
(wschwäb.
, 15. Jh.
): daz er [gott] sein gerichte auf schúbet.
Grimm, Weisth.
5, 587, 3
(1501
): [igliche partei, die wider einander sint] holen solich urteil die si ufgeschoben haben.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
82, 36
(tir.
, 1464
): pat da den richter, das er vnser vrtail ein chlaine weil auf schüb.
Leidinger, V. Arnpeck
638, 38
(moobd.
, v. 1495
): do hat er di sach lenger aufgeschoben und ist am aufartag [...] gen Linz gefaren.
Chron. Nürnb.
5, 594, 14
; Spiller, Füetrer. Bay. Chron.
204, 27
; Chron. baier. Städte. Regensb.
215, 34
; 217, 8
; Serranus
19r
; Schwartzenbach
C iv
; Rot
305
; 306
; 341
; 342
; Ulner
411
; Dietz, Wb. Luther
1, 143
; Rwb
1, 935
.5.
›jm. etw. (z. B. den Lohn) vorenthalten‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abhalten
abheimsen
abstricken
abziehen
achterhalten
auferheben
aufhalten
Belegblock:
Rwb
1, 935
(a. 1517
).