angreinen,
V., unr. abl.
›jn. mit unwillig verzerrtem Mund ansehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ansehen
(V.) 1.

Belegblock:

Bömer, Pilgerf. träum. Mönch
5073
(
rhfrk.
,
um 1405
):
Der mich so hart hatte angegrienen.
Barack, Teufels Netz
1797
(
Bodenseegeb.
,
1. H. 15. Jh.
):
Ich ler die kind vatter und muoter verwisen | Und hinder wertig angrinen und bissen.