abteichen,
V.;
zu
mhd.
tîchen
›prüfen‹
(Lexer 2, 1432
).›etw. (Hohlmaße) eichen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. abstreichen
Oobd. Weistümer.
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
4, 369,
Anm. 4 (moobd.
, 15. Jh.
): schol man all traedmaß weinmaß abtawichten im hoff zu Chambarn.
Ebd.
2, 320, 1
(1512
): denselben sol man geben mit der gerechten maß, es seien metzen oder virtail; das sollen abteichen der richter und die geswornen alle jar ain mall.
Ebd.
2, 102, 33
(1602
/15
): alle die metzen die hie, die sollen abgedeicht werden mit wüssen deß rath und gemain.
Steir. Wortsch.
2
.