abborgen,
V.
1.
›jm. etw. unter Bürgschaft oder Rückgabeversprechen ausleihen‹.
Wortbildungen:
abborgung.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Matth. 5, 42
(
Wittenb.
1545
):
Gib dem der dich bittet / vnd wende dich nicht von dem / der dir abborgen wil.
Lindmeyr, Wortsch. NT
44
;
Dietz, Wb. Luther
1, 4
;
Rwb
1, 17
;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
6b
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
4a
.
2.
›etw. von einem anderen übernehmen, entlehnen‹.
Bedeutungsverwandte:
erborgen
.

Belegblock:

Heidegger. Mythoscopia
30, 20
(
Zürich
1698
):
Damit wir endlch fortfahren / haben die Lateiner den Griechen dise Schreib-Ard bald abgeborgt.
Dietz, Wb. Luther
1, 4b
.