abborgen,
V.
1.
›jm. etw. unter Bürgschaft oder Rückgabeversprechen ausleihen‹.Wortbildungen:
abborgung.
Belegblock:
Luther. Hl. Schrifft.
Matth. 5, 42
(Wittenb.
1545
): Gib dem der dich bittet / vnd wende dich nicht von dem / der dir abborgen wil.
Lindmeyr, Wortsch. NT
44
; Dietz, Wb. Luther
1, 4
; Rwb
1, 17
; Wrede, Aköln. Sprachsch.
6b
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
4a
.2.
›etw. von einem anderen übernehmen, entlehnen‹.Bedeutungsverwandte:
erborgen
Belegblock:
Heidegger. Mythoscopia
30, 20
(Zürich
1698
): Damit wir endlch fortfahren / haben die Lateiner den Griechen dise Schreib-Ard bald abgeborgt.
Dietz, Wb. Luther
1, 4b
.