ätzen,
etzen,
atzen
(letzteres deutlich seltener),
V.
1.
›jm. zu essen geben, jn. speisen‹; speziell: ›(Häftlinge) verpflegen‹; ˹in rechtssprachlichen Verbotsformeln: ›jn. verköstigen, jm. Unterschlupf bieten‹˺; ›(Tiere) füttern‹; ˹mit Satzgliedverschiebung: ›etw. (z. B. Hafer) verfüttern‹˺; spezialisiert: ›(Vieh) zur Waldweide treiben‹; als Fachwort in der Falknerei: ›(den Raubvogel) füttern‹, vereinzelt auch als Konverse: ›fressen, sich Futter holen (vom Raubvogel)‹;
zu
1
 1,  1.
Phraseme:
den gauch ätzen
›prahlen‹.
Syntagmen:
einen habicht, ein kind / vieh, das hun, den hund / vogel ä., haber / stroh / heu / grummet ä., habichte ire jungen ä.
; (einen Vogel)
mit fleisch / as ä., sich mit der hand / dem fus ä.
;
bezalung des ätzens.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
184, 10
(
rhfrk.
,
1568
):
sollen sich die Underlaudenbacher desselben mit irem vihe gentzlich entschlagen und keines etzen oder lesen.
Ebd.
241, 8
(
1571
):
ätzten sie aber habern, den soll die gemein bezallen.
Lemmer, Brant. Narrensch.
51, 18
(
Basel
1494
):
Das man merckt / wo er aͤtzt den gouch.
Vock, Urk. Hochst. Augsb.
304, 4
(
schwäb.
,
1399
):
Keinen [...] weder hawsen noch hofen, ätzen, trenchken, hinschieben noch hanthaben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
wer den Püttrich hauset oder hofet, atzte oder trenkte oder gefarlichen hinschub.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
welheu hüenr man ätzt mit halbgekochter gersten, diu legent vil air.
er [vogel] ätzt sich selber mit seim fuoz als ain mensch mit der hant.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Ameln. der kinder warten, dieselben ätzen und trenken.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1565
/
81
):
wer ainen solchen darzue fuerdert, hilft, räth, steuert, aczet, trenket oder behauset.
Vetter, Pred. Taulers ;
Wiessner, Wittenw. Ring.
4341
;
Uhlirz, Qu. Wien ;
Winter, Nöst. Weist. ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
Trübner, Dt. Wb.
1, 133
.
2.
›(Vieh) weiden‹; metonymisch: ›(Grasflächen) abweiden lassen‹; mit Satzgliedverschiebung: ›(den Bewuchs einer Fläche) abweiden lassen‹, mit Übergang zu: ›jn. durch Weidenlassen des Viehs schädigen‹.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl.  1,  5, ,  11.
Syntagmen:
das vieh / die alpe / almende / weide / weidfart, das gut / korn / heu / gras a.
;
jn. frefenlich ä.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
121, 5
(
rhfrk.
,
1599
):
das graßen auf der allmend ist verbotten von St. Georgentag angehend [...], nemblich das man dörren will; aber daß einer ätzen will, ist erlaubt.
Jahr, H. v. Mügeln
1154
(
omd.
, Hs.
1463
):
wann es sin spise wolde han: | sin schaden keine wise melt, | ouch etzt es nicht der lüfte felt.
Merz, Urk. Lenzb.
146, 49
(
halem.
,
1624
):
daß die weidfahrt [...] einzig vnd allein Lenzburg zustehen [...], nach ihrem belieben vnd gefahlen zuo atzen vnd zuo nutzen heimb⸗ vnd zuodienen.
3.
›(ein Fanggerät) mit Köder, Aas versehen‹;
vgl.
1
 4,  2.

Belegblock:

Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
der visch hât die art, daz er in die geätzten hamen peizt.
dâ mit man die ängel äzt, sô man die visch wil vâhen.
4.
›sich feindselig gegen jn. verhalten, Rachegefühle hegen; plündern‹.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Aetzen / Betriegen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
[sie] lagen dem bischoff mit gwalt im land und pranten und atzten 6 tag.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 742, 46
(
schwäb.
,
v. 1585
):
der [...] gegen allen denen, so inen zu versprechen stehen, an iren leiben und güettern führohin nimmermehr zu anden, zue etzen, zu äfern, zue rechen.