ärgernis,
die / das
;
-Ø/-(s)e
(jeweils für beide Genera).
1.
›Minderung von etw. an Wert, Beschädigung‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
 10; vgl.  1,  1,  7,  1.
Syntagmen:
ä. der habe.

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
wo dieselbig hab [...] abging oder geergert wurde, solchen abgangk oder ergernuss [...] zu erstatten.
Dief./Wü. (a.
1348
);
2.
›Ärgernis, Verletzung sittlicher, darunter rechtlicher und religiöser Normen‹; metonymisch auch: ›Gegenstand, Handlung usw., wodurch Ärgernis erregt wird‹;
vgl.  23.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5,  2.
Syntagmen:
ä. geben / empfangen / nemen / sammeln / verhüten
;
etw. zum ä. geraten
;
grosses / öffentliches / pharisäisches ä.
;
ä. der übeltat, der schwärmer
(jeweils gen. subj.);
fels des ä.
;
vermeidung von ä.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
2. Mose 23, 33
(
Wittenb.
1545
):
Denn wo du jren Göttern dienest / wird dirs zum ergernis geraten.
Ebd.
Matth. 13, 41
:
Des menschen Son wird seine Engel senden / Vnd sie werden samlen aus seinem Reich alle Ergernisse / vnd die da vnrecht thun.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Ergernuß zu verhuͤten / vnd auch vmb erbarkeit willen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
37, 25
(
mslow. inseldt.
,
1606
):
dz śie wider eines Erwürdigen Raths offentlichen verbott śich śtets Zuśammen gehalten, vnd hiemit von ihnen groß ärgerniß gegeben.
Dietz, Wb. Luther ;
Trübner, Dt. Wb.
1, 122/23
.
3.
›Sünde, böse Tat‹;
vgl.  3.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Gib O HErr gut gedancken. | Behuͤt vnns HErr vor aͤrgernuß, | Bekehr all Suͤnder zur rechten Buß.