ärgernis,
die / das
;-Ø/-(s)e
(jeweils für beide Genera).Syntagmen:
ä. der habe.
2.
›Ärgernis, Verletzung sittlicher, darunter rechtlicher und religiöser Normen‹; metonymisch auch: ›Gegenstand, Handlung usw., wodurch Ärgernis erregt wird‹; Syntagmen:
ä. geben / empfangen / nemen / sammeln / verhüten
; etw. zum ä. geraten
; grosses / öffentliches / pharisäisches ä.
; ä. der übeltat, der schwärmer
(jeweils gen. subj.); fels des ä.
; vermeidung von ä.
Belegblock:
Denn wo du jren Göttern dienest / wird dirs zum ergernis geraten.
Ebd.
Matth. 13, 41
: Des menschen Son wird seine Engel senden / Vnd sie werden samlen aus seinem Reich alle Ergernisse / vnd die da vnrecht thun.
dz śie wider eines Erwürdigen Raths offentlichen verbott śich śtets Zuśammen gehalten, vnd hiemit von ihnen groß ärgerniß gegeben.
Belegblock:
Gib O HErr gut gedancken. | Behuͤt vnns HErr vor aͤrgernuß, | Bekehr all Suͤnder zur rechten Buß.