ämptler,
der
;
-/-Ø.
1.
›Priester, der das Hochamt zelebriert‹;
zu (
das
2.

Belegblock:

2.
›Inhaber eines (untergeordneten) Amtes‹; das
Öst. Wb.
1, 200
nennt als Beispiel die Tätigkeit als Marktaufseher;
vgl. (
das
3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
wan die im pautäding von der obrigkait erwält- und gesezten offizierer oder ambtler jeder seinem ambt, zeit und gebür nach was zu bevelchen und zu verrichten hat.
3.
›Arbeiter, der einer Wirtschaftseinrichtung untersteht‹;
vgl. (
das
4.

Belegblock:

Patocka, Salzwesen.
1987, 75
(
oobd.
,
1595
):
Die Ämbtler ieczt erzell Jch nit, / Hernach woll werden sj benambt, / Mit Irer Maisterschaft Zu handt.