ältere,
der
;
im Corpus nur im Plural belegt.
1.
›mit Autorität, Macht ausgestattete Person; Angehöriger eines Leitungsgremiums‹;
vgl.
1
 515.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  1.
Gegensätze:
.

Belegblock:

Feudel, Evangelistar
31, 30
(
omd.
,
M. 14. Jh.
):
Warumme ubir treten dyne jungeren der elderen gebot?
Schwäb. Wb. (s. v.
alt
1g).
2.
›die in einer lange zurückliegenden, geschichtlich idealisierten Epoche gelebt haben und deshalb besondere Autorität besitzen‹;
vgl.
1
 6.

Belegblock:

Feudel, Evangelistar
110, 16
(
omd.
,
M. 14. Jh.
):
Hat ir icht gehort waz gesait ist den elderen.