ächterin
(seltener
vereinzelt zu
ächtering,
auch
achterin,
achtering,
ohne feststellbare Verteilungsregel), meist die
,der
;-/-Ø
;4
, nämlich ursprünglich der 8. Teil einer Maßeinheit. – Vorw. oobd.
Belegblock:
einen emmer minner einer êchterin weins.
soll [...] der lehrmaister zwo ächtering wein den maistern [...] schuldig sein.
2.
›das Gefäß, das der Maßeinheit entspricht‹; Metonymie zu 1.Belegblock:
Wil mit eim säwsack ein vortantz han, | Zwölff semmel und ein vier mas wein, | Die sollen mein tantz-junckfraw sein. [AK:
statt
vier mas: vier ächtring]. 3.
›eine kleine Schiffsart‹, laut Öst. Wb.
in der Länge von 8 Schuh.1, 59
Belegblock:
von einer großen zülln, als da seyndt klozülln, arztzülln, jererin, urfahrplötten, achterin.
4.
auch Gewichtseinheit und Flächenmaß.Belegblock:
die müllner samentlichen in alhieigen gebüet sein verbunten [...] dem lantgerichtsherrn ain achtring grunt oder ain thaller gelt.
Schmeller/F.
1, 26
.