tünchen,
V.
›etw. anstreichen, tünchen; verputzen‹ (von Mauern und Gebäuden gesagt); ütr. auch: ›einen falschen Anschein vermitteln, etw. vorgaukeln; etw. verbergen, vertuschen‹.
Belegblock:
der herre stunt uf einer getunichten
[
klaibtenMentel
14752
– 1518: ;
beworffenDietenberger
1534: ]
mure und hatte in siner hant eine murkelle. das sie [mauerer] [...] eyn gewelbe getonchet haben.
Also tunchen und weissen die Munche und Nonnen auch mit ihrem klosterleben, welchs sie hoch heben.
Man tunchet und schmucket es wohl, aber es kompt zuletzt heraus und stincket.
Mit dem tunnicher vordinget das newe haus, rathhauß etc. innenwendig und außenwendig zu kleben, zu staken und tunnichen.
Tuͤnchen / weiß vberziehen.
die zwen türn wurden getuncht und gemallet.
Gypßen / weyßgen / weißmachen / gypsare. [...]. Gypßen / pflasteren / tunchen / weissen / gypso insternere.
solcher alter stain [...] zu kalch verprent und an etlichen orten vermaurt und düncht [...] worden.
Rechn. Kronstadt
1, 622, 25
; Pfälz. Wb. f.;