tünchen,
V.
›etw. anstreichen, tünchen; verputzen‹ (von Mauern und Gebäuden gesagt); ütr. auch: ›einen falschen Anschein vermitteln, etw. vorgaukeln; etw. verbergen, vertuschen‹.

Belegblock:

Ziesemer, Proph. Cranc Am.
7, 7
(
preuß.
,
M. 14. Jh.
):
der herre stunt uf einer getunichten
[
Mentel
1475
2
– 1518:
klaibten
;
Dietenberger
1534:
beworffen
]
mure und hatte in siner hant eine murkelle.
Joachim, Marienb. Tresslerb. (
preuß.
,
1405
):
das sie [mauerer] [...] eyn gewelbe getonchet haben.
Luther, WA (
1539
):
Also tunchen und weissen die Munche und Nonnen auch mit ihrem klosterleben, welchs sie hoch heben.
Man tunchet und schmucket es wohl, aber es kompt zuletzt heraus und stincket.
Lippert, UB Lübben
2, 236, 7,
Anm. 37 (
osächs.
,
1525
):
Mit dem tunnicher vordinget das newe haus, rathhauß etc. innenwendig und außenwendig zu kleben, zu staken und tunnichen.
Brack (
Basel
1483
):
Gipsare. wissen oder teuͤchen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
539
(
Genf
1636
):
Tuͤnchen / weiß vberziehen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
die zwen türn wurden getuncht und gemallet.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Dunchen / mit kalch beduncken / weissen / bleichen / verglassieren.
Gypßen / weyßgen / weißmachen / gypsare. [...]. Gypßen / pflasteren / tunchen / weissen / gypso insternere.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
solcher alter stain [...] zu kalch verprent und an etlichen orten vermaurt und düncht [...] worden.