turst,
türst,
seltener:
torst,
die
,
vereinzelt:
der
.
1.
›Verwegenheit, Kühnheit, Wagemut‹; zum Teil mit Tendenz zu: ›Frechheit, Unverschämtheit, Dreistigkeit‹; in den Belegen meist negativ bewertet; seltener: ›Antrieb, Ehrgeiz, Zielstrebigkeit‹;
zu (V.) 1.
Verstärkt nrddt. und md.
Bedeutungsverwandte:
 3, , , , , (
der
4,  9,  1, ; vgl. ,  2.
Gegensätze:
, .
Syntagmen:
eine t. erdenken, jm. eine t. gestatten
;
die t
. (Subj.)
etw. bei jm
. (z. B.
bei den türken
)
schaffen
;
etw. aus t. tun, aus t
. [wohin] (z. B.
in den himmel
)
faren, etw. in t. betreten, jn
. (z. B.
den keiser
)
mit t. erregen, jm. mit t. wiedersprechen, mit t. gegen jn. fechten
;
die t. in der andacht
;
die freche / frevele / grausame / grosse / schandlasterliche / unmäsliche / unverschämte t
.
Wortbildungen:
türsten
›sich etw. erlauben, erkühnen‹,
turstlich
›anmaßend, dreist; kühn‹.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (o. O.
1542
):
Der mit schandlasterlicher turst, | Auch mit dem unartigen lebn | Zum tod hast große ursach gebn | Der erlichn muter dein?
Helm, H. v. Hesler. Apok. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
Daz dan ein unguter | Schalk [...] | [...] sich so torstlich vorhebet | Wider den der in geschuf, | Und uf so tummen an ruf | Der werlde sich Got nennet.
Luther, WA (
1521
):
Wie kan doch eyn grawsamer thurst und kuͤnheyt erdacht werden.
Ebd. (
1527
):
es ist eine unzucht und freche thurst, weil sie [lesterer] gar nichts davon wissen und dennoch so lestern.
Es were yhe besser, das man den Tuͤrcken ein leer land liesse denn ein volles, Und wer weis, was solche thurst schaffen wuͤrde bey den Tuͤrcken?
Ebd. (
1532
):
Sie habens freilich nicht als die Schleicher unberuffen noch aus eigener andacht und thurst gethan.
Ebd. (
1541
):
demut vnd furcht ynn Gottes wort ist allezeit das rechte zeichen der rechten heiligen kirchen gewest, Thurst vnd freuel ynn menschlicher andacht, das rechte zeichen der teuffel gewest.
Ders. Hl. Schrifft. Vorrede
Dan. 1501
(
1545
):
Das sie [Tirannen] sehen / wie Gott wölle vnd könne / vns rechen an vnsern Feinden / mehr denn wir wündschen thürsten.
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
445, 4366
(
Zwickau
um 1540
):
Ich [Pammachius] wil erregen mit sehr groser tuͤrst | Den Keiser und das gantze Roͤmisch Reich.
Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. ;
Fischer, Brun v. Schoneb. ;
Karsten, Md. Paraphr. Hiob ;
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
131, 12, 32
;
Vgl. ferner s. v.  9.
2.
›Eigenmächtigkeit, Selbstherrlichkeit, Gewalttätigkeit‹; fachsprachlicher Gebrauch in Rechtsformeln (z. B.
turst und gewalt
); Bezeichnung von als widerrechtlich oder unberechtigt gewerteten Eingriffen in die körperliche oder rechtliche Unversehrtheit Dritter.
Omd.
Phraseme:
seines selbst turst
;
js. eigene turst
;
turst und gewalt
(Rechtsformeln).
Bedeutungsverwandte:
, (
der
79; vgl. .

Belegblock:

Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1495
):
das die widerparte sich solcher maure [...] zcu bawen [...] mit gewalt ader eigen thurst und frevel unterstanden hetten.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
195, 34
(
thür.
,
1474
):
Contcze Gorgkewicz [...] den genanten Herman [...] beclaget, daz er [...] met synes eygener torst ym synen liebin son ermort [...] habe.
Ebd.
197, 23
:
daz er yme ane schult unde wedder recht uff synes selbist torst unde gewalt eyne kamphwirdige wunden in sin arm [...] gehouwen habe.
Behrend, Magd. Fragen ;
Buchda, Schöffenspr. Pössneck
4, 299
.
Vgl. ferner s. v.  2.