turniervogt,
der
;
–/-Ø
+ Uml.
›Turnierleiter, Schiedsrichter eines Turniers‹; ein Privileg für adlige Personen;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1541
):
Dem gleich diese vier fürsten auch | Auß kayserlichem gwalt bewegt | Setzten erstlich vier thurnier-vögt, | Vier adelich unstraffbar mender.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
er [Schenk von Staufenberg] hat auch alsdann vor den turniervoͤgten [...] sein adenlichs herkomen [...] müessen mit urkunden und kuntschaften darthuen.
Derohalben bevalch er [Majestat] denen vier obersten hauptleuten des reichs, den turner, auch die ordnung und statuta desselben zu beratschlagen. Dise erwelten zu sich vier turniervögt.