truder,
auch
trudel
,
das
;
–/-n
;
zu
mhd.
truoder
›Latte, Stange‹
(; ; ).
›Holzstange, -latte‹; speziell: ›Spalier(stange) im Wein- und Obstbau‹.
Wmd. / wobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
1
 1,  2,  1, , , , ,
2
.
Syntagmen:
t. geben / hauen, zu einem weingarten tun, den weinreben anbinden
;
etw. an den trudern aufziehen / erziehen / machen
(z. B.
weinreben
),
etw. an das truder machen
;
ein breites / eichenes / grosses / langes t., gespaltene t., x viertel truder
.
Wortbildungen:
trudermacher
,
trudernholz
,
truderrebe
(a. 1536).

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
37, 21
(
rhfrk.
,
1449
):
Auch wysen wir zu recht, das nymant kein eichen druder [...] huwen soll.
Ebd.
78, 40
(
1602
):
möge mein gnediger herr auch laßen tun alß stifflen und trudern zu seiner gnaden weingarten.
Maaler (
Zürich
1561
):
Truͤtter (das) Ghaͤld in raͤben. [...]. Raͤblauben.
Löffler, Columella/Österreicher (
schwäb.
,
1491
):
das ich min nachpuren nit nem, der kain ferren bom in unser gegni ston, [...], noch kain truͦtter angebunden den winreben [...] lǎtt.
soll er [...] an dem fúnfften jǎr die winreben uff jochen oder an das drietter machen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 92, 15
(
schwäb.
,
1579
):
daß man die gerten oder die trutern nit im hard hat dürfen hawen.
Ebd.
488, 44
(
1570
):
ain jeder stumpp stangen oder trutternholz, so aichen, ist tags 1.
Löffler, a. a. O. ;
Gehring, a. a. O.
127, 39
;