truchses,
trugses,
der
;
–/-sessen
;
zu
mhd.
truhtsæze, truhsæze
›der die Speisen aufsetzt, Truchsess‹
(); große Varianz der überlieferten Formen; im nrddt. und wmd. Sprachraum dominiert die kontrahierte Form mit anderer semantischer Nuancierung; zur Etymologie und zu den diesbezüglich konkurrierenden Deutungsansätzen vgl. ;
da der so bezeichnete Hofbeamte u. a. die Aufsicht über das Personal innehatte, erscheint ein semantischer Zusammenhang mit
1
trucht
plausibel.
1.
›Truchsess; Träger eines der höchsten erblichen Hofämter (diesbezüglich auch Lehensnehmer des Königs bzw. des Territorialherren)‹; ›Oberaufseher über die königliche Hof- und Güterverwaltung‹; ›Verwalter einer Burg, Pfalz‹; seit dem 16. Jh. überwiegend als Ehrentitel im Übergang zum Namensbestandteil adliger Familien.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
3, 1412
;
8, 1069
f.
Bedeutungsverwandte:
 7811, ,  1, , ; vgl.  2.
Syntagmen:
den t. erschlagen
;
der t
. (Subj.)
sich verwapnen, jn. schlagen, jm. entgegenreiten, das land des königs berichten, in der macht des königs wirken
;
j. t. sein / werden
;
j. sich gegen den t. ungehorsam erweisen
;
der t. des hofes / königs, des reiches
;
der t. von
[+ Ortsangabe].

Belegblock:

Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
als ein truhsæze würket in des küniges maht und berihtet sîn lant.
Sachs (
Nürnb.
1553
):
Hie hast dein quardi und trabanten, | Dein trewe räth und wol-bekanten, | Dein kantzler und truchsessen heut, | Deine hoffierer und spielleut.
Buck, U. v. Richent. Chron. Conz. (
alem.
,
um 1430
):
Diß bim bischoff von Wirtzburg: Hans Truchsäß von Werthusen, Lamprecht von Rinhofen [...].
Merz, Urk. Lenzb.
56, 9
(
halem.
,
1474
):
junker Hans Heinrichen von Ballmos, der jetz truksetz vnd herr des selben hoffs Hallderwangk [...] ist.
Kottinger, Ruffs Adam (
Zürich
1550
):
Trugsäss! hofmeister! lieben herren! | nüt kan ich mercken, darzuo hören, | erfaren ouch kein rechten bscheid | vom fürsten und sin’r herrligkeit.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
darnach haben die von Waldsee sich ganz ungehorsam gegen denen truchsessen von Waldtpurg, irem pfandtherren, erwisen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1550
):
Hieronimus wurd des königs truͤchseß werden.
Brandstetter, Wigoleis
204, 30
(
Augsb.
1493
):
Der truckseß verwappent sich behende vnnd rite in entgegen.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
Der
[ein sehr junger Fürst]
nam in seiner kinthait ain essen von dem tisch. Do slueg der truchsäss das kind mit ainem stab auf den kopf.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Es wurden alda erschlagen etlich fränkisch herren, nämlich herr Erhard, des künig Karls druchses, dergleichen sein hofmaister.
Piirainen, Stadtr. Sillein
143a, 7
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
Der phalczgraue von dem reyne dez reychez truchseze.
Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. ; ;
Ermisch, Sächs. Bergr. ;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Maag u. a., Habsb. Urbar
2, 1, 578, 1
;
737, 18
;
Adomatis u. a., J. Murer. Bab.
80, 10
;
Morrall, Mandev. Reiseb.
157, 21
;
2.
›Vorsteher der königlichen, fürstlichen Tafel; Speisemeister‹; Spezialisierung zu 1; in dieser Verwendung zunehmend losgelöst von der höfischen Sphäre und im Allgemeinen den Aspekt des Dienstes fokussierend: ›Diener bei Tisch, Servierer‹; in religiösen Texten mitunter bildlich (auch mit Bezug auf Lk. 22, 27) für den Dienst Christi bei der himmlischen Tischgemeinschaft.
Bedeutungsverwandte:
 1, (
der
1, , ; vgl.
1
, .
Syntagmen:
den t. kommen heissen, x truchsessen zu einer hochzeit haben
;
der t
. (Subj.)
sich erheben, etw
. (z. B.
wein, brot, schüsseln
)
auftragen / bestellen / tragen
;
j. t. werden
;
der tisch zu den truchsessen
.

Belegblock:

Froning, Alsf. Passionssp.
890
(
ohess.
,
1501ff.
):
man sal uns bereyden eynen tisch, | daruff seczen wiltbrot und fisch, | [...] | nu dar, Troxes, hirhebe dich: | bestelle die sach reddelich!
Holtzmann, Gr. Wolfdietrich (Hs.
A. 15. Jh.
):
der wirt so seldenbere hies uftragen do | truhsessen und schenken beide brot und win.
Sachs (
Nürnb.
1559
):
Ich wil die truchses heissen kommen | Und die trometer zu tisch blassen.
Ebd. (
1560
):
zum truchsessen sag, | Daß man uns nun reich tranck und speiß.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1559
):
Zum sechszten, soll man zuͦ dhainer hochzeit nit mehr truchsässen noch tischdiener haben, dann daß sich allwegen zuͦ zwaien tischen drei diener gepüren.
Rieder, St. Georg. Pred. (Hs. ˹
önalem.
,
1387
˺):
da [in himelriche ob dem sinewellen tische] wirt er
[Christus]
unsir truͦhseze und dienit er uns da.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
M. 15. Jh.
):
so man hochzeit darinn hat so sol man übër drei tisch nicht haben, ainen mit mannen ainen mit frawn und zü dem lesten auch ainen tisch zu den druksäczen.
Rieder, a. a. O. ;
Bauer, Geiler. Pred.
464, 32
;