1
trippeln,
V.;
aus
lat.
triplāre
›verdreifachen‹
(
Georges, Neub.
2, 4821
).
›verdreifachen‹; vgl. (Adj.).
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  2, .
Wortbildungen:
trippelt
›dreifach‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1545
/
6
):
burger, Adel, konnen yhr korn vnd erbeit steigern yhren pfennig duppeln oder trippeln, vnd den wucher damit deste leichter tragen.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
123, 12
(
tir.
,
1525
):
mŭeß man yetzt topelt oder tripplt betzaln.