trieter,
Bedeutung aus dem (einzigen) Beleg nicht erschließbar; laut Glossar der u. g. Ausgabe: ›Fischgebiet‹.
Belegblock:
Geier, Stadtr. Überl.
(
nalem.
,
1589
):
Doch soll jetzvermelte ordnung der statt Costantz außerhalb obermelten articuln anderer ordnungen, die si in irem trieter hat, sonst in ander weg onschädlich sein.