triagummatum,
das
;wohl: ›ein Harz oder anderer Baum- bzw. Pflanzensaft‹; sachlich und semantisch nicht sicher bestimmbar; der einzige Beleg weist auf die Verwendung als äußerlich aufgetragenes ›stärkendes Heilmittel‹, vermutlich mit stimulierender Wirkung z. B. bei Ohnmacht.