triagummatum,
das
;
Gw wohl aus
lat.
gummātus
›Gummi enthaltend‹
(
Georges
1, 1801
).
wohl: ›ein Harz oder anderer Baum- bzw. Pflanzensaft‹; sachlich und semantisch nicht sicher bestimmbar; der einzige Beleg weist auf die Verwendung als äußerlich aufgetragenes ›stärkendes Heilmittel‹, vermutlich mit stimulierender Wirkung z. B. bei Ohnmacht.

Belegblock:

Sudhoff, Paracelsus (
1525
/
6
):
das triagummatum sol gebraucht werden von außen an den weg zu confortiren.