tret,
Genus?
-s/-Ø
;
teils (in 4 etwa gleicher Häufigkeit) auch:
trette,
die
;
-Ø/-n
.
1.
s.  1.
2.
s.  15.
3.
s.  16.
4.
›Durchgangsfläche von einem Grundstück zum anderen (für den Viehtrieb, die Pflugwende)‹; als Metonymie: ›Recht, bestimmte Grundstücke zu betreten‹; im Einzelnen: ›Weide- und Durchgangsrecht mit dem Vieh‹; ›Recht, mit dem Pflug auf einer benachbarten Fläche zu wenden‹; zur regionalen Ausdifferenzierung s. f.; 1454f.;
vgl.  12.
Halem. und oobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
tret und treib
(a. 1537).
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): ,  1,  23,  1, ; vgl.  1, (
das
3, ,  4, .
Syntagmen:
seinen t. behalten / brauchen / haben / niessen / nutzen, mit- und gegeneinander üben
;
die t
. (Pl.; Subj.) [wie weit]
gehen, von der vogtei angesehen / aufgesezt werden
;
der acker an der t. liegen, j. auf js. t. faren, bei seiner t. bleiben, jm. mit t. schaden tun
;
das t. im ackeret
;
die gemeine / offene t
.
Wortbildungen:
tret|ende
,
trettete
wohl ›Weidebezirk‹.

Belegblock:

Boner, Urk. Zofingen
265, 7
(
halem.
,
1411
):
von der fichweide vnd trëty wegen.
Ders., Urk. Aarau
859, 6
(
halem.
,
1580
):
ein vierttheil einer jucharten ackers, [...], stosse vßhin ans rünßlin [...] vnd lige an der dretti oben an der Sur ackeren.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1529
):
von einer matten [...], ist ein mooß und allment, do die trettiti zu̇sammen gat.
Ders., Wirtsch. Bern
755, 35
(
halem.
,
1616
):
[was das recht] belanget, soll jede gmeind mit irem vych innert [...] verblyben, und keyn theyl uf des anderen verzeygten weydgang und trettende fahren.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
17. Jh.
):
das ist umb etz und trets, umb geldschuld und nicht verrer.
ob ainer dem andern schaden thuet ôn gevär, [...], mit etz mit trett, mit überpawen, mit überzeunen.