tret,
Genus?
-s/-Ø
;trette,
die
;-Ø/-n
.4.
›Durchgangsfläche von einem Grundstück zum anderen (für den Viehtrieb, die Pflugwende)‹; als Metonymie: ›Recht, bestimmte Grundstücke zu betreten‹; im Einzelnen: ›Weide- und Durchgangsrecht mit dem Vieh‹; ›Recht, mit dem Pflug auf einer benachbarten Fläche zu wenden‹; zur regionalen Ausdifferenzierung s. f.; 1454f.; Halem. und oobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
tret und treib
(a. 1537).Syntagmen:
seinen t. behalten / brauchen / haben / niessen / nutzen, mit- und gegeneinander üben
; die t
. (Pl.; Subj.) [wie weit] gehen, von der vogtei angesehen / aufgesezt werden
; der acker an der t. liegen, j. auf js. t. faren, bei seiner t. bleiben, jm. mit t. schaden tun
; das t. im ackeret
; die gemeine / offene t
.Wortbildungen:
tret|ende
trettete
Belegblock:
von der fichweide vnd trëty wegen.
ein vierttheil einer jucharten ackers, [...], stosse vßhin ans rünßlin [...] vnd lige an der dretti oben an der Sur ackeren.
von einer matten [...], ist ein mooß und allment, do die trettiti zu̇sammen gat.
[was das recht] belanget, soll jede gmeind mit irem vych innert [...] verblyben, und keyn theyl uf des anderen verzeygten weydgang und trettende fahren.
das ist umb etz und trets, umb geldschuld und nicht verrer.
Rennefahrt, Recht Laupen ;