treiben,
das
;
-s/–
.
›Drängen; Antrieb, Bestreben‹ (als selbstständig wirkende innere Kraft); auch stärker: ›Zwang, Nötigung‹ (als Macht, die durch jn. / etw. auf jn. ausgeübt wird);
zu (V.) 6.
Älteres und mittleres Frnhd.; Texte theologischen, speziell mystischen Inhalts.
Bedeutungsverwandte:
1
 810 (subst.), (
der
1, (subst.),  4 (subst.),  2, ,  4, (V.) 34 (subst.), ; vgl.  2,  6, , (
der
3,  2.
Gegensätze:
(
die
12,  1.
Syntagmen:
j. ein t. haben / gewinnen / verlieren, das t. bekennen, in dem herzen befinden
;
das t
. (Subj.)
jn. heissen, zu [...]
;
etw
. (z. B.
die gnade gottes, die zukunft Christi
)
ein t. sein
;
des treibens in jm. / sich gewar werden
;
j. durch t. wirken, etw. durch t. leren, mit t. zuwege bringen
;
das t. gottes, des feindes, des heiligen geistes, der gnaden, des gesetzes
;
das t. von got
;
das befindliche / eigene / einziehende / grosse / innerliche / inwendige / natürliche / stete / teuflische / verborgene t
.;
in der folgung des treibens
.

Belegblock:

Luther, WA (
1535
):
das [predigt und wort] nicht allein uns Leret [...] durch fordern und treiben des Gesetzes.
Eichler, Ruusbr. steen
1158
(
els.
,
sp. 14. Jh.
):
daz inziehende triben gottes heisset vns, eins zú sinde mit got.
Ders., Ruusbr. obd. Brul.
2, 115
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
vf das die menschen alsus túgende wirkent durch craft vnd richeit vnd triben der gnaden.
Ebd.
196
:
Die [...] zvͦkunft Cristi in begirlicher vͤbungen, daz ist ein innewendig bevintlich triben des heiligen geistes, der vns ieuchet vnd tribet zuͦ allen túgenden.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
1359
):
Dise hant den witen [...] weg gewandelt verborgenlichen in der volgung ires eigenen natúrlichen tribens und neiglicheit.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Der Herr hats mit treiben vnd haͤfftigem anligen / odder überlaͤstigkeyt zuͦ wegen bracht.
Bauer, Geiler. Pred.
316, 13
(
Augsb.
1508
):
daz er weder ruͦw noch rast vor des veindes treiben und raissen gehaben mag.
Eichler, Ruusbr. obd. Brul.
2, 120
;
Rieder, Gottesfr. ; ; ;
Meisen u. a., J. Eck
52, 2
.
Vgl. ferner s. v.  2,  6.