trechen,
V., unr. abl.,
– Nobd./Wobd.
1.
›etw. an einen Ort ziehen, schieben; etw. aus etw. ziehen‹.Syntagmen:
etw
. (z. B. einen agel
) aus den augen t
., etw
. (z. B. gut
) zusammen t
.Belegblock:
das ere [mensch] | ein agel
[›Splitter‹]
aus den augen tricht, | und einen grossen paum er nicht | aus seines herczen augen pricht. also brechent si ier almuͦsen armen luͥten ab dc si uil billicher fuͥr santen. vnd also trechent si unreht guͦt zesament.
2.
›jm. etwas (z. B. Abgaben, Kosten, Schuld) auferlegen; jm. etw. (z. B. Schulden) zuschreiben, aufhalsen; etw. (z. B. Kosten, Schuld) auf jn. abwälzen‹; Ütr. zu 1.Syntagmen:
etw
. (z. B. eine sache, die schuld
) auf jn
. (z. B. auf die frau
) t
.; auf eine gemeinde etw. trochen sein
.Belegblock:
Beschuldigen Einen eins dings zeihen [...]. Etwas auf einen trechen. [...]. Einem ein ursach [...] vnverschuldter ding auff legen vnd zumessen.
wie das uf si [gmeind und gegni] trochen und gewachsen sig vier malter fuͦterhaber, [...], die si mer geben müssten.
wie dick sy doch versamlungen gmacht hand bis uf diß zytt / alls sy dann ouch selbs uff ein andern trochen.
So wolltt er [Pylatus] dsach vff vns gern trechen | Fry ledig sin vnd das versprechen / | Wir tragend alle schuld daran.
Ein schuld auff den anderē Traͤchen. [...]. Einen eines lasters entladen vnnd auf einen anderen Traͤchen. [...]. Etwas auff einen Traͤchen / Einen beschuldigen. [...]. Sein kaat oder laster auff einen anderen woͤllen traͤchen.
Schweiz. Id. ff.;
3.
›etw. verscharren, (scharrend) bedecken, zudecken‹; im Einzelnen: ›etw. (z. B. Feuer) mit etw. (z. B. mit Asche) zudecken‹; ›etw. (z. B. einen Weinstock für den Winter) abdecken‹.Syntagmen:
etw
. (z. B. feuer, rauch
) t., etw. in die erde t
.; etw
. (Subj., z. B. die zwiespaltung
) getrochen sein
; bei trochenem feuer
.Wortbildungen:
trechet
Belegblock:
Den brochnen halm wirt er nit braͤchen | den rouch des dachtens gar nit draͤchen.
und, das [zwispaltung] so langst ist getrochen und erlöst
[›erloschen‹],
widerumb aus der äschen zuͦ blausen (ütr. auf eine Streitsache).
daz er [...] | [...] daz
[Wucher]
in die erde tricht, | daz ez kumpt nimmer an den tag (ütr. auf ein Vergehen).
Schweiz. Id. ff.;