trankwein,
trinkwein,
der
;-s/–
.›Wein, der nicht verkauft wird, sondern zum täglichen Gebrauch bestimmt und im Unterschied zum öffentlich (im Wirtshaus) ausgeschenkten Wein weniger oder gar nicht zu versteuern ist‹ (vgl. , ); vgl. ;
Meist ˹mfrk.; Wirtschaftstexte˺.
Syntagmen:
t. schenken / verzinsen, schuldig sein, t. aus js. wein nemen, mit etw
. (z. B. mit dem fleisch
) machen
; t
. (Subj.) überbleiben
; jn
. (z. B. die bürger
) mit dem t
. [wie] halten, zinsen vom t. geben
; das fuder t
.Belegblock:
den drankwijn soll man samen zo herbst uyss unser beyder wijn neymen.
das ein jeder burger neben gewontlicher ufforender zinsen von jedem foder trankweins sult geben 3 radergl.
Dieweil uberaus ungewontliche richsteur ingewilliget und man den drankwin verzinst wolt haben.