trünnig,
Adj.;
möglicherweise Rückbildung aus ; beides zu .
›(schuld)flüchtig‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  3.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
am oberstag da schrai man vom rathaus den Jeronimus Peheym trünig.
Köbler, Ref. Nürnberg
70, 27
(
Nürnb.
1484
):
diss obgeschriben gesetz. soll vō den Jhenen die truͤnnig sind [...] nit verstanden werden.