tortur,
die
;
aus
lat.
tortura
›Verrenkung‹
(
Georges, Neub.
2, 3157
).
›Folter als Mittel der Strafjustiz zur Erzwingung von Geständnissen‹.
Seit dem 16. Jh. belegt; erzählende und rechtsbezügliche Texte.
Bedeutungsverwandte:
(
die
8; vgl.  5,  2 (s. v.  5),  2, (
die
2,  2,  1, (
die
1,  1.
Syntagmen:
die t. fürnemen, den tod leichter als die t. schätzen
;
jn. an die t. werfen, mit der t. fragen, j. auf der t. bekennen, von der t. seine sele ausblasen, jm. mit der t. hart zusetzen, etw. durch die t. von jm. herauserzwingen
;
die erste / grausame t
.
Wortbildungen
tortor
›Folterer‹ (dazu bdv.: , ,  2).

Belegblock:

Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
487, 30
(
Bremen
1647
):
Begibt es sich aber / das eine von so vieler grawsamer tortur jhr Seel außblaset.
Ders., Spee/Schmidt. Caut. Crim.
300b, 20
(
Frankf./M.
1649
):
eine die auff der ersten / zweyten oder dritten Tortur nicht bekenne͂ will / wolan / wieder zu Loch mit jhr.
Ebd.
310b, 1
:
sintemahln man den Todt selbst leichter schaͤtzet / alß die Tortur.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
186, 23
(
osächs.
,
1542
/
70
):
wan man nun dieselb [torturam] furnehmen wil, so sol man große mas und bescheidenheit halten.
Skála, Egerer Urgichtenb.
134, 5
(
nwböhm.
,
1574
):
Vngeachtet Aber das Ime mitt der Tortur hart Zuegesetzt ist doch nichts weiter Auß Ime Zu pringen gewesen.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
17. Jh.
):
was er zuvorn bekhendt sey nicht güttlich und freywillig, sondern durch die tortur und marter von ime heraus erzwungen worden.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
das sie graff Jos auch musst greifen lassen und mit der tortur fragen.
Schmitt, Ordo rerum
110, 24
(
oobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Tortor Spiculator peyniger chestinger haher.
Skála, a. a. O.
112, 12
;
Maaler ; vgl.
DRQEdit (dort weitere Belege);
Vgl. ferner s. v.  3, (Adj.) 4,  3.