torlein,
das
.
›kleines Tor; Nebentor‹ (im Unterschied zu den offiziellen Stadttoren);
zu (
das
1.
Syntagmen:
das t. auftun / versperren / verwaren / zumachen
;
das t. zur austragung der toten, nicht zur ausfart tauglich sein
;
zu einem t. ausreiten
;
das kleine t
.

Belegblock:

Chron. Augsb. Anm. 2. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
und alsdann sol man zum blaichtörlin die bruggen abwerffen und daz törlin zumachen.
Ebd. (
um 1530
):
so zuͦvor under den klainen thörlen gewesen, dann die klainen thor waren alle verspert.
schuoff der kaiser, daß man die klaine therlen nit solt auffthuon.
Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
Noch ist ein Thoͤrlein [...] ist zwar zu keiner Außfahrt taugenlich / doch den Leuthen zu jhren Gärten / auch zur Infection⸗zeit / zu Außtragung der Todten bequem.
v. Liliencron, Dür. Chron. Rothe ;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;