todstreich,
der
;
–/
auch
.
›zum Tode führender Hieb, tödlicher Schlag‹;
zu  15;  1.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
Todschleg, So in offen slachtungen gescheen, das nyemant tetter sein will; ist dan der verdacht bey der slachtung auch mit dem entleibten widerwertig gewest, Sein messer gewonnen vnd vff den entleibten gestochen, gehawen oder mit ferlichen todstreichen geslagen hat.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1638
):
Es mag richter und rat wol auch alle delicta abstraffen außer was malefizisch geferliche pluetstraich, totstraich.