todstich,
der
;
–/-e
.
›gewaltsam zugefügte Stichwunde, die zum Tode führen kann‹;
zu  15,
1
 1.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .

Belegblock:

Strauch, Schürebrand (
els.
,
E. 14. Jh.
):
so muͦs ein kempfe oder schirmer vil streiche verfelen und manige wunde und dotstiche enpfohen.
Vgl. ferner s. v. .