7.
›Rechts-, Besitzanspruch, Legitimation‹; auch: ›vollstreckbarer Titel, Urkunde‹.
Vorwiegend Rechtstexte.
Syntagmen:
etw
. (unpers.)
einen t. bedürfen, j. den / einen t. beweisen / füren / haben / vermelden
;
sich des gemeinen titels verziehen, sich eines t. unterwinden
;
j. etw. aus einem t. klagen
›einklagen‹,
j. durch einen t. auf etw
. (z. B.
den grund, das erbgut
)
kommen, jm. etw
. (z. B.
ein hof, eine behausung
)
durch einen t. gefallen
›zufallen‹ /
werden, etw
. (z. B.
die gewalt
)
mit einem t. erobern, etw. mit gutem t
. ›mit nachgewiesener Legitimation‹
einnemen / erkaufen / innehaben / verwalten, etw. mit bösem t
. ›ohne rechtmäßigen Anspruch‹
an sich bringen, etw. mit einem t
. ›durch den Nachweis eines Besitzanspruches‹
von jm. bringen, etw. one einen t. abziehen / besitzen, jm. etw. von rechtem t. sein
;
der t. der besitzung
;
der beschwerende / besondere / böse / erliche / falsche / gemeine / gerechte / gewinnende / gute / rechte / rechtmässige t
.