tischgänger,
der
;
–/-Ø
.
›für Kost und Logis zahlender Gast bzw. Mieter; Tischgenosse‹;
zu  2, vgl. (vgl.  6); ütr.: ›Person, die der göttlichen Gnade teilhaftig wird‹; vgl.  6.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
[Petrus], des hern Christi tischgenger und schaffner, das keyn apostel solch groß ansehen hat als er.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1610
):
Beut vns dein hilff vnd hende, | Daß wir dort nach diesem ellende, | Dein Tischgaͤnger seyn ohne ende, | Am Tisch der vnsterblichkeit.
Maaler (
Zürich
1561
):
Tischgenger / Der bey einem wonet vnnd zetisch gadt.