testierung,
die
.
›Aufsetzung des Testaments; Testament‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1539
):
Wenn aber die kind, so vonn inen beiden, namlich vonn dem abganngnen vatter vnnd der v̈berblybnen mutter erboren sind, alle one eelich lyberben vnd testierung sterbennt, so würt die mutter deß letstenn, vnnd also ir aller, erb.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Von testierung der Eelüten die kind haben.