testierer,
der
;-s/-Ø
.Syntagmen:
der t. jn. enterben
; der blutserbe des testierers
.Belegblock:
DJe Persone so in einem testament oder geschefft eins letsten willens erben gesetzt werden sindt nit schuldig in zuwerffen. Es were dann durch den testirer anders bescheiden.
so soll doch sollich guͦt widerumb an deß gebers, verköufers oder testierers nechste puͦltserben
[sic!]
, [...] haimgefallen [...] sein und pleiben. Ders., Ref. Wormbs
204, 5
; Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 64
; Öst. Wb.
4, 1798
; Schulz/Basler
5, 198
.