tengeln,
V.;
wohl zu
mhd.
tennen
(dies zu
tenne
)
›fest stampfen‹
().
›etw. (z. B. Gras) zusammenstampfen‹.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1611
):
Niemand soll vor den predigten graß holen, mehen oder dinglen.