teilhaben,
V.,
unr.
›an etw. teilhaben, beteiligt sein; zu etw. zugehörig sein‹; zu  6; von dem dort aufgeführten Syntagma
teil haben
ist
t
. kaum zu trennen.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
mit jm. t
.;
des goldenen friedens t
.
Wortbildungen:
teilhaber
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
568, 1948
(
Magdeb.
1608
):
Wer meiner gnad will haben theil.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Nun meint dieselbe eeliche wirtin, das sie sol teil haben und nemen an der helfte, die ir seins bruder kind anteidingen und ansprechen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
72v, 44
(
Leipzig
1588
):
Wer mit Dieben theil hat / hoͤret Fluchen / vnd sagts nicht an / der hasset sein Leben.
UB Zug
1426, 15
;
Logau. Abdank.
164/5, 23
;
Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 324
.
Vgl. ferner s. v. .