taxation,
die
.
›(von Rechts wegen vorgenommene) Schätzung; Festsetzung von Kosten usw.‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  1.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
95, 22
(
Mainz
1555
):
Weyter ordnen [...] wir auch, daß im rhat zu verfassung der endturtheyl [...] nit minder dann acht, [...] zu supplication vier und taxation der expens drey oder vier beisitzer sein sollen.
Köbler, Ref. Wormbs
46, 30
(
Worms
1499
):
Vnd darzu [gerichtßkosten vnd scheden] die kosten vnd lone gefürter vnd gehoͤrter zügen alles vnd yedes mit taxacion vñ messigung als darzu gehoͤrt gepürlich vnd recht ist.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1677
):
Als erstlichen und vor allen dingen sollen die pecken [...] wenigist alle 6 wochen sich bei den marktgericht umb des gewichts taxation anmelden.
Köbler, Ref. Nürnberg
102, 17
.