taxation,
die
.Belegblock:
Weyter ordnen [...] wir auch, daß im rhat zu verfassung der endturtheyl [...] nit minder dann acht, [...] zu supplication vier und taxation der expens drey oder vier beisitzer sein sollen.
Vnd darzu [gerichtßkosten vnd scheden] die kosten vnd lone gefürter vnd gehoͤrter zügen alles vnd yedes mit taxacion vñ messigung als darzu gehoͤrt gepürlich vnd recht ist.
Köbler, Ref. Nürnberg
102, 17
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