tanzjungfrau,
die
.
›Tanzpartnerin; Mädchen, das Tanzvergnügen besucht‹;
zu  1,  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Reichmann, Dietrich. Schrr.
143, 21
(
Nürnb.
1548
):
so du ein weib hast / die [...] nur tantz Junckfrawen gewest / Da ists zumal muͤhe vnd arbeyt / vnd solt ein Man lieber todt sein.
Sachs Anm. (
Nürnb.
1557
/
62
):
Wil mit eim säwsack ein vortantz han, | Zwölff semmel und ein vier mas wein, | Die sollen mein tantz-junckfraw sein.