taglon,
der
, selten
das
;
-s/–
.
›täglich auszuzahlender Lohn für die Arbeit eines Tages‹;
vgl.  4,  1.
Bedeutungsverwandte:
, ,  2.
Syntagmen:
den t. verdienen, jm. den t. geben / reichen
;
sich des taglons nären
;
jn. um den t. dingen
,
um den t. arbeiten, etw. mit einem t. bessern
.

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
14, 33
(
rib.
,
1582
):
Item die meistere von den mureren sollen gleichfals vor tagelohn zehen, den knechten acht, den ankommenden lehrknechten und opperknechten jedem sechs alb. geben werden.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1420
):
die soellen das besseren, die das antrefft, mit einen dagloin adir mit einen anderen froener.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
206, 7
(
thür.
,
1474
):
die steyne zcu ladene umbe syn tagelon.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
dießmahl sind wir spatziren gangen: Denn wir verdienen kein Tagelohn.
Skála, Egerer Urgichtenb.
122, 6
(
nwböhm.
,
1574
):
Sein vatter [...] habe von Jugent auf sich des Taglons geneeret.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
dieweil im sein taglon merer thails in geringer müntz bezalt wirdt.
Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
2. H. 14. Jh.
):
Wenn sich ein werchman, er sey mawrer, zimerman oder deker, eins werch underwint ze taglon.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1694
):
hat er aber kainen knecht, mag er selbs ainen arbeiter umb das taglohn zu ihme nemmen oder aber seinem knecht ainen taglehner zuestellen.
Brinkmann, Bad. Weist. ;
Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 141, 23
;
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
7, 19
;
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ;
Mayer, Folz. Meisterl. ;
Lexer, Tucher. Baumeisterb. ;
Nyberg, Birgittenkl.
1, 363, 14
;
Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 323
;