taglöner,
der
.
›nicht ständig beschäftigter Arbeiter, der täglich entlohnt wird‹;
zu .
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
einen t. annemen / bestellen / gewinnen / sättigen
;
der t.
(Subj.)
jm. um den lon dienen
;
dem t. etw. geben
;
jn. als t. brauchen
;
der gemeine t
.
Wortbildungen:
taglönerbelonungsordnung
(a. 1593/94),
taglönerhaus
(a. 1523),
taglönerordnung
.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
94
):
Taglöhner ordnung. Dero taglöhner oder tagesarbeiter belohnung werden auch bißweilen gehöckt oder gesenckt.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1565
):
alle diejenigen personen, so zu Zell sich des taglons ernehren und als taglöner gepraucht werden.
Kollnig, Weist. Schriesh.
219, 25
(
rhfrk.
,
1559
):
Wo [...] ein gemeinßman taglöhner zu seim gesind bestellet.
Ebd.
69, 31
(
1662
):
Wann man einschlägt, hat ein allmendsgenoß, welcher fuhren oder einen ackerbaw hat, macht, vier stück, ein einspänniger oder taglöhner aber zwey stück einzueschlagen.
Ebd.
249, 15
(
1695
):
Soll keiner von obgedachten beständern einige taglöhner oder sonsten frembde leüt daselbsten annehmen oder unterschleif geben ohne vorwissen des vorstehers bey straff.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
206, 20
(
thür.
,
1474
):
Darkegen ist kommen Ticzel Zcahen met synem vorreder [...] unde hat synen tageloner [...] entnomen umbe solliche schult.
Sexauer, Schrr. in Kart.
243, 19
(
Basel
,
um 1510
):
Der vnder kuchenmeister sol den werckluten oder taglönernn nit geben weitzin brot / noch käß / nochwin. oͮn vrlob.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 786, 25
(
schwäb.
,
um 1600
):
Die taglöhner in der vogtey sollen der herrschaft umb den lohn dienen.
Nyberg, Birgittenkl.
1, 179, 39
(
oobd.
,
1528
):
die tagluner oder arbeitter, kan mon nit settigen.
Toeppen, Ständetage Preußen
5, 417, 16
;
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. ;
Rudolph, a. a. O. ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Schwarz, Awürt. Lagerb.
1, 43, 24
;
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ; ;
Nyberg, a. a. O.
2, 259, 20
;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
242, 32
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
5, 17
;