tagewart,
der
;
–/-en
.
›nicht grundhöriger, nach Tagelohn bezahlter Landarbeiter‹;
vgl.  14.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , , , .

Belegblock:

Thür. Chron.
17r, 13
(
Mühlh.
1599
):
die jhnen auch vmb Taglohn Arbeiteten / nandten sie auch Tagewarten / von denen noch das Saͤchsisch Landrecht saget.
Thiele, Chron. Stolle .