tafelwerk,
täfelwerk,
das
.
1.
›aus zusammengeleimten Brettern bestehende Verkleidung des Fußbodens, der Wände und der Decke; Holzvertäfelung‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1538
):
Wenn du nun hast ein ehefrawen, | Mustu dein hauß auch new erbawen, | [...] Die ingmach mit täffelwerck zier!
Vgl. ferner s. v. .
2.
›Planken eines Schiffes‹;
vgl.  4.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1563
):
Die mauß loff schwind hin unde her, | Fing an das täfelwerck und nug, | Daß schon das wasser hinein-schlug.