tabulatur,
die
.
›in einer Übersicht aufgeführtes Regelwerk‹; in der Fachsprache der Musik: ›Aufzeichnung eines mehrstimmigen Satzes mit Buchstaben und Ziffern (nicht mit Noten)‹.;
vgl.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1565
):
Wir schlagen nach der thablatur, | Nach der notten rechten mensuer.
Rot
355
(
Augsb.
1571
):
Tabulatur, außgesetzter gesang auff Orglen / lauten / harpffen / rc. den einer wie ein Tafel für sich legt / vnd darnach schlecht.
Kurz, Waldis. Esopus ;
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;