tabak,
tobak,
der
;-s/–
.– Seit A. 17. Jh. belegt.
›aus den Blättern der in Amerika beheimateten Tabakpflanze hergestelltes Genußmittel‹; speziell: ›in ein (Mais-)Blatt eingerollte, getrocknete Tabakblätter zum Rauchen‹.
Zur Tabakpflanze:
Marzell
ff. und 5, 561.3, 316
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
t. rauchen / trinken
›rauchen‹ / verkaufen
; der fremde / rauchende / verbotene t
.; die einfur des t
.Wortbildungen:
tabakrauchen
tabaksblat
tabakschmauchen
tabaksgeld
tabakshändler
tabaktrinken
Belegblock:
Der rauchende Tabak wird dieses zeugen müssen, | der uns umbnebelt ganz.
Insonderheit wird ihme [dem inspector] anbefohlen, auf die einfuhr fremden verbottenen weins, brantenweins, tabaks und salzes [...] zu achten.
es solle niemand in einem stadel taback rauchen oder mit blossem liecht umbgehen.
in gleichem soll keiner kein taback in keiner scheuren noch stall vil weniger in keiner cammer trincken.
Das tobackschmauchen in stellen und stadeln ist verbotten unter 12 schiling pfenning straff.