tötung,
die
;
/auch
.
1.
›gewaltsame Art, einem Menschen (vereinzelt: einem Tier) das Leben zu nehmen, Tötung, Mord‹; speziell: ›Hinrichtung‹, auch auf die Kreuzigung Christi bezogen;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 2 (subst.),  3, (V.; subst.) 1, .
Syntagmen:
die t. Christi, des kindleins, der alten / jungen
;
die böse / vieheliche t
.;
die stat der t
.

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
Hernach volgen etliche bose todtung, vnd von straff derselben tetter. [...] Doch zu merer forchte andern soͤllen soͤlche bosshaftige misstettige person [...] geschleyfft [...] werden, vil oder wenig, nach ermessung der person vnd toͤdtung.
das dieselbig muter [...] vermeynet, mit toͤdtung des vnschuldigen kindleins, daran sie vor, jr geuͤbte leychtfertigkeyt verborgen zu halten.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Zeallen zeiten vmb trag wir die toͤdigung
[Var. 1475
2
–1518:
toͤttung
;
Luther
1545, 2. Kor. 4, 10:
das sterben
]
cristi in vnserm leibe.
Ebd. (
Straßb.
1466
):
es wurden totung
[
Froschauer
1530:
metzgen
;
Dietenberger
1534 /
Eck
1537:
schlacht
;
Luther
1545, 2. Makk. 5, 13:
würgen
]
der iungen vnd der alten: frawen vnd der kinder aus treibung.
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
327, 15
(
schwäb.
,
14. Jh.
):
Wan der lewe, der den hirze tötet, der meinet die spitse, der da zuogefüeget wirt die vehelich tötung.
Seemüller, Chron. 95 Herrsch. (
oobd.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
ward der schuldig man zu der stat der tötung gefüret.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch ;
Kohler u. a., a. a. O. ;
2.
›Abtötung, Unterdrückung, Zurückdrängung einer Leidenschaft, einer Sünde oder eines Lasters; Entsagung‹;
vgl.  3.
Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Bedeutungsverwandte:
(
der
1, , ; vgl.  2,  5.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Denn es ist zweierley, vergebung der suͤnden und toͤdtung der selben, und mus beides getrieben werden.
Ebd. (
1527
):
Das ist ein recht mitleiden und toͤdtunge des allten Adams, da ein Christen stetts ynn fahr leibs, guts, ehre und lebens stehet.
Da wil der alte Adam murren und sich nicht spornen lassen nach die toͤdtung seines willens dulden.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
1359
):
und der uͤbunge die zuͦ heiligem lebende und ze toͤtunge der untugende hoͤrent.
Steer, Schol. Gnadenl.
6, 29
(
moobd.
,
15. Jh.
):
dise gnad zw nymt vnd waͤgst [...] durch taͤgleich v̈bung dyemütiger vnd williger gehorsam, durch all iegleich zücht, durch gewonleich töttung aygner aynsinnichait.
3.
›Zerstörung, Deaktivierung chemischer Eigenschaften von Metallen; durch menschliche Bearbeitung (z. B. Schmelzen) herbeigeführte Veränderung des Aggregatzustandes eines Metalles o. Ä.‹; auch: ›Vergehen, Verschwinden (vom Gestirnenlauf)‹;
vgl.  6.
Fachtexte.

Belegblock:

Sudhoff, Paracelsus (
1530
):
die ascendenten und dergleichen, so aufsteigent und eingehent solcher computation nach etherischem lauf geendet und getöt werden, also lang bis solch tötung durch des astrums hunger beschicht, das zil des regiments ist und geben sol werden, und absterben des gestirns uberwigt die gegenwag.
Ebd. (
um 1567
):
der schmelzer zerstöret und tötet disen leib gar mit dem feur. dan so nimpt der metallisch geist in solcher tötung einen andern besseren leib an sich, der gedigen, nit brüchig sonder geschmeidig ist.
Barke, Spr. d. Chymie.
1991, 358
.