suspendieren,
V.;
›(jn. / etw.) aufhängen‹ (im eigentlichen Sinne); ütr.: ›jn. als Reaktion auf eine ihm vorgeworfene Irregularität suspendieren, zeitweilig seines Amtes entheben, durch Suspension strafen‹; ›etw. (amtliche, darunter administrative und rechtliche Tätigkeiten) bis auf weiteres aufschieben, verzögern, anhalten bis verbieten‹.
Seit dem ausgehenden 15. Jh.
Wortbildungen
suspension
Belegblock:
Die andern straffen und penen, suspension, irregularitet, aggravation [...] solt man [...] begraben.
den augst durch sint alle bursen und studia suspendeirt, uffgeschorzt.
daß dem keyserlichen cammergericht unverhindert eynicher restitution, supplication, advocation oder anderer suspension und aufschleg sein freier, [...] lauf gelassen [...] werden.
welcher priester suspendiert ist und sein ambt im verbotten ist von den geschriben rechten und helt dar ueber messe, er wirt irregularis.
Suspendirn, Anhencken / Auffhencken / Auffziehen / auffschlahen / verziehen / saumen. Suspension, Auffzug / verzug / lengerung. Jtem vngewißheit vnd zweyfel.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 157
.