stubenmeister,
der
;
–/-Ø
.
›Vorsteher einer Zunft oder einer sonstigen, sozial herausgehobenen Gesellschaft‹;
zu  1c, vgl.  23.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
Was dieselbige gesellschaft anzunehmen kostet, wird jeder einem seiner zeit durch die stubenmeister angezeigt.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1510
):
sal dasselbe handtwerck jars, sie ire stobenmeistere kiessen, diese stuck von nuwem ordenen.
Chron. Augsb. Anm. 1 (
schwäb.
,
1514
):
Ain erber rat gibt den herren burgermaistern, stubmaistern und andern verwandten der stuben den abschid.
Ebd. (zu
1548
):
haben die stubenmaister der Herrenstuben den 20 und der geselschaft derselben stuben sagen lassen, [...], auf die stuben zekomen, (da) auch [...] der stuben zins angelegt und stubenmaister gewölt wirt.
Ebd. (
1549
):
haben sich derselben Kaufleuttrinckstuͤben stuͤbenmaister und die 20 widerumb understanden, [...].
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 123
.