stubenmeister,
der
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.›Vorsteher einer Zunft oder einer sonstigen, sozial herausgehobenen Gesellschaft‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
Was dieselbige gesellschaft anzunehmen kostet, wird jeder einem seiner zeit durch die stubenmeister angezeigt.
sal dasselbe handtwerck jars, sie ire stobenmeistere kiessen, diese stuck von nuwem ordenen.
Ain erber rat gibt den herren burgermaistern, stubmaistern und andern verwandten der stuben den abschid.
haben die stubenmaister der Herrenstuben den 20 und der geselschaft derselben stuben sagen lassen, [...], auf die stuben zekomen, (da) auch [...] der stuben zins angelegt und stubenmaister gewölt wirt.
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 123
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