stollensteuer,
die
.›Gebühr, Beisteuer zur Unterhaltung oder Weiterführung eines Grubenstollens‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
welicher von wegen seiner tzechen stollenstewer, schachtstewer, wassergelt, bergkforderung, vierden pfennigk [...] von sich gibt.
Wo aber mit handarbeit nicht nutzlich kan gebauen werden, do ist stollensteuer und andere steuer zu nützlichen orten zugelaßen, doch das niemandt auß gunst befristet werde.
Auch sollen die gwerken, die den erbstollen treiben ader bauen, den zechen, die den stoln steuer ader zubus geben, helfen.
Schichtmeister der stollenörter und stollen, die von vorligenden zechen sollensteuer haben, geben alle rechnung verzeuchnus ins ambt.
Weizsäcker, a. a. O.
103, 34
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