stokrecht,
das
.1.
›Gebühr für das Einschlagrecht von Holz (für z. B. Köhlerei, Salzsieden, Bauzwecke)‹; wohl auch: ›Strafe für das unberechtigte Fällen von Bäumen‹; Belegblock:
so sullen sie uns von eime iklichen wagen kolen zu stockrecht geben einen Colntzen wispenig.
ainen vorsprecher der ganzen gemain, derselb soll anzaigen und rugen benentlich stockrecht, stüften und steren.
Darin [schwarzwäld] haben die herrn von Kall stockrecht zum salzsieden.