stoklöse,
die
.
›Abgabe für das Recht, Holz zu schlagen‹; metonymisch: ›Recht auf diese Abgabe‹;
vgl.  1,
2
 4.
Wobd.; meist Rechts- und Wirtschaftstexte.
Wortbildungen:
stoklosung
.

Belegblock:

Barack, Teufels Netz (
Bodenseegeb.
,
1. H. 15. Jh.
):
Also laut er den wald verderben, | Mag im nur stöklosi werden.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1507
):
als wir von alterhar von solichen schindlen unsere gerechtikeyt, di stockloͤse gehept, also das die schindlenspalter uns soliche stockloͤse, und namlichen je von einem hundert totzet schindlen ein tusent schindlen (da) geben [...] soͤllen.
Boner, Urk. Aarburg
258, 13
(
halem.
,
1613
):
sollend sy inen dasselbig nach billigkheit us iren [...] höltzeren fründtlich mittheilen und werden lassen [...] umb gepürliche stocklosung.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern ;
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen .