stilsitzen,
V., unr. abl.
1.
›ruhig, nicht redend oder sonstwie störend wo sitzen, sich aufhalten (als positiv bewertete Haltung)‹; auch mit negativer Wertung, dann: ›untätig herumsitzen‹;
vgl.  12.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
So wird sich euch gar wol gebürn, | Daß jhr habt ruh vnd sitzet still.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Damit man aber nicht gar still saͤsse / so wurde ein Anschlag wider Algier beschlossen.
Goldammer, Paracelsus
6, 188, 21
;
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 194, 26
.
2.
s.  3.
3.
›sich neutral verhalten, ruhig bleiben, nicht an Auseinandersetzungen teilnehmen‹;
vgl.  4.

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
So wird er [Meuchel] daran nicht genug haben, das wir stille sitzen und leiden.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
das mir so lang und vil söllen still sitzen, als lang wir mogen.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 194, 26
(
Hagenau
1534
):
Arbeit und still sitzen behellt die zucht.
Goldammer, Paracelsus
6, 188, 21
(
1530
):
dann got will frucht von uns haben und nit, daß wir still sitzen.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1337
):
wa dehein stoz zwischent unser herschaf und dien von Berne wurde ufstande, daz wir da suͥllen stille sitzen und nit tuͦn wider dewederm teil.
Dierauer, Chron. Zürich (
halem.
,
1415
/
20
):
das man im goͤnde mit im selber [graf Johans] und mit der statt ze Rappreswil still ze sitzen.
Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
1, 308, 27
;
Rennefahrt, Stadtr. Bern .
Vgl. ferner s. v.  8, (Adj.) 4.