stilschweigen,
V., unr. abl.;
zum Status des Lemmazeichens als lexikalischer Einheit s. .
›ruhig, still sein, schweigen‹, teils neutral als ›nicht reden‹ gedacht, teils positiv gewertet als Schutz vor Zungenlastern oder als Ausdruck des Rückzugs auf innere Ruhe, Gelassenheit (im Sinne von
stil
3); vielfach negativ konnotiert als Ausdruck der Verheimlichung von Vergehen, als Verschleierung nicht geäußerter böser Absicht; im Rechtswesen Gebot des Stillschweigens bei unterlassener Reaktion (z. B. Beschreiung) in unmittelbarer Folge der zu ahndenden Tat;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
(s. v.  1); vgl.  4.
Gegensätze:
1
 3, .
Wortbildungen
stilschweigig
(dazu bdv.:  4, , ),
stilschweiglich
,
stilschweigung
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Silentii tenax. Stillschweigig verschwiegen behäb schweighafft.
Luther, WA (
1528
):
da sind die klugen leutte und schelten uns, heissen uns stilschweigen, verbieten uns von dem Euangelio [...] zu reden.
Alberus, Barf. (
Wittenb.
,
1542
):
Juniperus schweig stille sechs monden / Des ersten tages schweig er zur ehre Gottes vaters. Des andern Gottes Sons. [...] Vnd nam der Heiligen so viel fur sich / bis das die sechs Monat vmb waren.
Chron. Köln (
rib.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
Hie myt swegen die Wisen stille | ind bleuens doch in bosen wille.
Tiemann, E. v. Nassau-S. Kgn. Sibille
132, 1
(
rhfrk.
,
um 1435
):
Warakir sweig alles stille / vnd ginge / als lange / das er in eyn herberge kame.
Sievers, Oxf. Benedictinerr. (
hess.
,
14. Jh.
):
so sal sie [suster] ligen nider gstreket vor der dur des chores, stilswigene und nit sprechene.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
75, 26
(
nobd.
,
1523
):
schweygt sie
[
eine
, die
genotzucht wurd
]
aber ditsmal styll, soll sie hinfuro auch styll schweygen.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
demnach moͤgt ihr entweder Teutsch reden / oder stillschweigen.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
1359
):
La vaste uf dich slahen, swig echt stille: Got wil sine búrdin uf dich legen.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 272, 7
(
Hagenau
1534
):
Es were aber vil eerlicher / er schwige still / unnd ließ sich nicht mercken.
Wyss, Luz. Ostersp.
19
(
Luzern
1583
):
so merckend vnd schwygend still | Vnd hörend zuͦ, das ist min will.
Lauater. Gespaͤnste
34r, 12
(
Zürich
1578
):
[Diser] sye stillschwigligen an ein bett gelaͤge͂.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
36, 14
(
tir.
,
1464
):
Ir sült lieb haben die stillsweigung: Da vil rëde ist, da sint auch stetikleichen lügen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
19, 18
(
mslow. inseldt.
,
1568
):
der Stifśohn [...] hat śtillgeśchwiegen, śo śoll er auch fort śtillśchwoigen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
235b, 27
;
Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. Weibe ;
v. Keller, Ayrer. Dramen ;
Bauer, Imitatio Haller
50, 3
;
Sappler, H. Kaufringer
31, 65
;
Vgl. ferner s. v.
2
 13, , ,  3,  2.