stilhalten,
V., unr. abl.
1.
›sich ruhig verhalten, sich nicht bewegen; geduldig ausharren; jn. anhalten, zum Stehen bringen; etw. (z. B. das
or
) aufmerksam unbewegt, still halten‹; vgl.  1,  13; offen zu 3.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Luther, WA (
1518
):
und halt stille, halt den rucke tzu und trages willigk.
Ders. Hl. Schrifft.
Jes. 18, 4
(
Wittenb.
1545
):
Jch wil stille halten
[
Cranc
:
ruen
;
Wormser Proph.
1527:
fein schweigen
;
Froschauer
1530:
ruͦwet
]
vnd schawen in meinem Sitz / Wie eine Hitze / die den Regen austrocket.
Rohland, Schäden
533
(
nalem.
/
schwäb.
,
1400
/
33
):
heiß in [den siechen] das er sich still halte.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
diu slang ist sô manigverbich, daz si die läut still helt mit irr schœn.
Hohmann, H. v. Langenstein. Untersch.
95, 62
(
moobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
wie grosser fraissamchait vnd toͤrhait sey wir, wann vns villeicht der herr der chunigleichen mechtichait zurett vnd wir vnwitzig vercheren vnd nicht still halten vnser oͤr.
Vgl. ferner s. v.  1.
2.
›mit einem Gefährt anhalten; die Gehbewegung unterbrechen, stehenbleiben‹;
vgl.  1,  13.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
 5,  1.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
Jst iz auͦer vf einen engen wege oder vf einer bruͦcke, vnde iaget man einen ridenen oder einen genden, So sal der wagen stille halden.
Wunderlich, Fierrabr.
120, 17
(
Simmern
1533
):
[Galloffroy] hieß sie stillhalten / vnnd nit ferrer reiten.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
109, 29
(
nobd.
,
um 1540
):
da solle ein muller mit seinem maulesel still halten.
3.
›einhalten, anhalten, eine Tätigkeit unterbrechen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1,  2,  3; vgl.  11.
Syntagmen:
auch absolut (dann elliptisch);
ein wenig s
.;
so lang s., bis [...]
;
das stilhalten im singen
.
Wortbildungen
stilhaltung
›Pause (in der Musik)‹ (dazu bdv.: ,  1,  1).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Desinere. Abstehen vffhoͤren ablassen still halten.
Luther, WA (
1523
):
ein exempel, das wyr sollen still halten und wartten.
Golius (
Straßb.
1579
):
Pausa / stillhaltung im gesang.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1551
):
daß sie hinfüro mit allen iren ceremonien in iren lutherischen kirchen stillhalten [...] sollen.
Rot
337
(
Augsb.
1571
):
Paus [...], Ein ru / auffhoͤrung / stillhaltung in allerley dingen / sonderlich aber in der musica oder gsang [...]. Pausirn, Ruhen / aufhoͤren / stillhalten / die fürgeschiben zal im Gsang zelen [...] / Darnach wird es auch in allerley ablassung gebraucht / für rasten vnd verweilen.
Qu. Brassó
5, 133, 22
(
siebenb.
,
1550
):
Derweil der Farrherr leutgib (!), und der Wein nicht aus ist, soll die Gemein still halten.
Vgl. ferner s. v.  2.
4.
s.  3.